ArbZG, BurlG, TzBfG.
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Sieben Jahre nach dem EuGH-Urteil und vier Jahre nach dem BAG-Beschluss ist die Pflicht zur Arbeitszeit-Erfassung in Deutschland geltendes Recht — auch ohne neue gesetzliche Regelung. Was Arbeitgeber und Betriebsräte 2026 konkret tun müssen.